Abgrabungsrechtliche Verfahren

Natursteine, Sand und Kies sind das Fundament einer fortschrittlichen Gesellschaft.

Die Förderung von Rohstoffen in Steinbrüchen oder Tagebauen geht immer mit einem Eingriff in die Natur und Umwelt einher und ist gezielt und schonend vorzunehmen. Berührungspunkte zu bundes- oder landesrechtlichen Fachgesetzen (BBergG, BImSchG, WHG, BNatSchG, AbgrG NRW, etc.) sind damit stets gegeben.

Langjährige Erfahrungen bei der Betreuung von Sand- und Kieslagerstätten sowie Festgesteinsabgrabungen erlauben es uns, den komplexen rechtlichen Anforderungen bei Genehmigungsverfahren gerecht zu werden.

Von der Planungsphase über die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen und Gutachten bis hin zur Projektumsetzung stehen wir Ihnen zur Seite.

 

Unsere Beratung

  • Abgrabungsplanung
  • Abgrabungsantrag
  • Rekultivierung / Herrichtung
  • Genehmigungen nach BImSchG, BBergG, AbgrG NRW, WHG, BNatSchG, …
  • Wasserrechtliche Plangenehmigungen
  • Wasserrechtliche Planfeststellungen

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